Verfassungsgericht : Höhere Steuern auf Renten sind verfassungsgemäß
Verfassungsgericht :

Die 2004 eingeführte stufenweise Erhöhung der Besteuerung von Renten ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Das entscheid am Dienstag das Bundesverfassungsgericht.
Rentner müssen weiterhin damit leben, dass die Besteuerung ihrer Altersbezüge bis 2040 weiter ansteigt. Das Bundesverfassungsgericht nahm Klagen gegen das Alterseinkünftegesetz von 2005 laut drei am Dienstag veröffentlichten Beschlüssen nicht zur Entscheidung an. Beim Systemwechsel hin zur nachgelagerten Besteuerung hatte der Gesetzgeber demnach einen weiten Gestaltungsspielraum und durfte sich in der Übergangszeit für „einfache, praktikable und gesamtwirtschaftlich tragfähige Lösungen“ entscheiden. (Az. 2 BvR 1066/10 u.a.)
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