Neues Begutachtungssystem : Das ändert sich in der Pflege 2017

Am 1. Januar tritt eine der umfangreichsten Pflegereformen seit mehr als 20 Jahren in Kraft. Das sind die wichtigsten Änderungen.
Es ist eine der größten Reformen der Pflegeversicherung seit ihrer Einführung als eigenständiger Zweig der Sozialversicherung vor 22 Jahren. Rund 2,8 Millionen Pflegebedürftige in Deutschland werden zum 1. Januar in ein neues Begutachtungssystem übergeleitet. Oberstes Gebot dabei: Nicht nervös werden. Denn es gilt Bestandsschutz. Betroffene, die 2016 schon pflegebedürftig sind, werden durch die Umstellung in aller Regel bessergestellt. Und: Menschen mit psychischen Problemen haben künftig gleichberechtigten Zugang zu Leistungen der Pflegekassen wie Menschen mit körperlicher Behinderung.
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