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Bundesfinanzhof :
Neues Urteil zur Schenkungssteuer

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Der Bundesfinanzhof in München
Der Bundesfinanzhof in Münchendpa

Ein Geldgeschenk unter Eheleuten mit einer Spendenauflage führt nicht immer zu Steuervorteilen. Es sind bestimmte Voraussetzungen dazu nötig, entschied der Bundesfinanzhof.

Wenn ein Sterbender seinem Ehepartner hohe Summen zum Zweck von Spenden schenkt, muss das Finanzamt die auf den Ehepartner ausgestellte Spendenbescheinigung anerkennen.

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