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Umstrittene Klausel :
Bausparkasse verliert Streit um Kündigung

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Das Urteil gegen die Kündigungsklausel in LBS-Bausparverträgen ist jetzt rechtskräftig.
Das Urteil gegen die Kündigungsklausel in LBS-Bausparverträgen ist jetzt rechtskräftig.dpa

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg sieht eine mögliche Kündigungswelle bei Kunden der LBS Südwest abgewendet. Die Landesbausparkasse hat zuvor eine wichtige Entscheidung getroffen.

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg sieht eine mögliche Kündigungswelle bei Kunden der Landesbausparkasse (LBS) Südwest abgewendet. Ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Stuttgart ist rechtskräftig, nachdem die LBS die Revision vor dem Bundesgerichtshof zurückgenommen hatte. „Das sind gute Nachrichten für die Kunden der LBS Südwest“, sagte Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Die LBS war für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.

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