Generationengerechtigkeit : Auch Jüngere haben ein Recht auf mehr Urlaub
Generationengerechtigkeit :

Ältere Mitarbeiter dürfen nicht mehr bevorzugt werden. Das gilt trotz der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts. Gleicher Urlaub für alle heißt das Prinzip – bis auf eine Ausnahme.
Wer viel in seinem Leben gearbeitet hat, soll auch viel Urlaub machen dürfen. Und im Zweifel auch mehr als jüngere Kollegen, die noch nicht so viel gearbeitet haben. Das klingt zunächst wie eine Binsenweisheit, ist es aber nicht. Im Gegenteil: Die Frage, wann und unter welchen Umständen ältere Mitarbeiter eine Sonderbehandlung in Anspruch nehmen dürfen, ist eine delikate rechtliche Frage. Und eine, die immer wieder das Bundesarbeitsgericht beschäftigt.
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