Lebensversicherungen : Versicherer muss Kunden seine Fehler eingestehen

Die Allianz Leben hat vor Gericht gegen eine Verbraucherzentrale verloren. Jetzt muss sie aktiv über falsche Klauseln aufklären, die Kunden benachteiligten.
Die Mühlen der Justiz mahlen sehr langsam. So langsam, dass daraus bisweilen gerichtliche Dauerbrenner entstehen. Ein Beispiel ist die Auseinandersetzung über die Rückkaufwerte von Lebensversicherungen. Zwei bedeutende Urteile hatte dazu der Bundesgerichtshof (BGH) gefällt: 2005 legte er fest, dass diese zu niedrig angesetzt werden – die Kunden also zu wenig ausgezahlt bekamen. Die entsprechenden Klauseln wurden für unwirksam erklärt. 2013 konkretisierten die Richter, dass sich der zugrundeliegende Deckungsbeitrag errechnet, ohne dass Versicherer Abschlusskosten einbeziehen dürfen.
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