Urteil : BGH kippt Gebühr für Bauspardarlehen
Urteil :

Bausparer, die für die Nutzung ihres Darlehens eine Gebühr gezahlt haben, dürfen hoffen, ihr Geld zurück zu bekommen. Der Bundesgerichtshof (BGH) erklärte entsprechende Klauseln für unzulässig.
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat die früher von zahlreichen Bausparkassen erhobene Gebühr für Bauspardarlehen gekippt. Darlehensgebühren dienten allein dem Verwaltungsaufwand der Bausparkassen und dürften deshalb nicht auf die Kunden abgewälzt werden, heißt es in dem am Dienstag verkündeten Urteil. Wie viele Kunden damit auf Rückzahlung der Gebühren von bis zu zwei Prozent der Kreditsumme haben, ist noch unklar.
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