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Nachzahlen oder verlängern? :
Streit um gestundete Zinsen

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Viele Bankkunden haben eine Stundung ihres Kredits beantragt.
Viele Bankkunden haben eine Stundung ihres Kredits beantragt.dpa

Um die Corona-Folgen abzufedern, müssen Verbraucher drei Monate lang ihre Kredite nicht bedienen. Aber was ist, wenn die Krise vorbei ist?

Es war eines der spektakulären Gesetze, die zu Beginn der Corona-Krise in Deutschland im Eilverfahren beschlossen wurden: das „Covid-19-Abmilderungsgesetz“, das die Krisenfolgen abfedern sollte. Unter anderem sieht es vor, dass Zins- und Tilgungsleistungen für Verbraucherdarlehen, also Bau- und Ratenkredite, die vor dem 15. März abgeschlossen wurden, für drei Monate ausgesetzt werden können, wenn der Kreditnehmer in seinem Einkommen von der Krise getroffen ist. Doch jetzt gibt es Streit um diese Regelung. Müssen die Zinsen, die von der Krise getroffene Kreditnehmer jetzt nicht zahlen müssen, nach der Krise nachgezahlt werden?

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