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Einbruchsicherung :
Wer für den Einsatz bei Fehlalarm zahlt

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Wer zahlt den Polizeieinsatz?
Wer zahlt den Polizeieinsatz?dpa

Wenn Alarmanlagen im falschen Moment die Polizei rufen, kann das für Hausbesitzer Kosten nach sich ziehen. In Nordrhein-Westfalen ändern sich nun die Regeln für solche Fälle.

Wenn die Hausalarmanlage losgeht und die Polizei ausrückt, um einen vermeintlichen Einbrecher zu jagen, kann das teuer werden. Ärgerlich ist das vor allem dann, wenn dem Alarm ein technischer Fehler zugrunde liegt und es objektiv gar keinen Grund für den Polizeieinsatz gibt. Private Hausbesitzer in Nordrhein-Westfalen werden in dieser Sache nun entlastet. Sie müssen bei Fehlalarmen nicht mehr für den Polizeieinsatz zahlen. Diesen Beschluss der Landesregierung teilte das NRW-Innenministerium am Samstag mit.

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