Verbraucherklage gescheitert : Wer „Nachbar“ ist, darf vage bleiben

Wenn Empfänger von Paketen nicht da sind, gibt sie DHL oft beim Nachbarn ab. Verbraucherschützer hatten moniert, es sei unklar, wer genau als „Nachbar“ gilt.
Wer ist eigentlich ein Nachbar und darf als solcher Pakete für die eigentlichen Empfänger annehmen? Nur die Bewohner des Hauses nebenan? Oder auch drei Straßen weiter? Über die Frage, ob die Deutsche Post das genauer definieren muss, musste sie sich nun vor dem Oberlandesgericht Hamm mit Verbraucherschützern streiten – und war erfolgreich. Die Richter wiesen eine entsprechende Klage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen (VZBV) am Donnerstag als unbegründet zurück.





