FAZ+ (abopflichtiger Inhalt);Daten zur Person :
Manager unterliegt im Streit um Handelsregister-Eintrag

Lesezeit:

Ein Geschäftsführer müsse es hinnehmen, dass Daten zur Person im Handelsregister hinterlegt und für jeden einsehbar sind. Das hat das Oberlandesgericht Celle entschieden.

Das Handelsregister bietet online die Möglichkeit, sich über die Verhältnisse einer Gesellschaft zu informieren. Diese Transparenz, konkret die Angaben zu Geburtsdatum, -ort und dem aktuellen Wohnort, verärgert aber zahlreiche Geschäftsführer. Ein Manager aus Niedersachsen wollte das nicht hinnehmen und klagte sich durch die Instanzen, um die Löschung seiner Daten zu erreichen. Weil er beruflich mit Sprengstoff umgehe, fürchtete er sich vor einer Entführung oder davor, Opfer eines Raubes zu werden.

FAZ+

Zugang zu allen FAZ+ Beiträgen (Originalpreis: 13,80 €) jetzt nur 0,99 €

Zugang zu allen FAZ+ Beiträgen (Originalpreis: 13,80 €) jetzt nur 0,99 €

  • Mit einem Klick online kündbar

Das Beste von FAZ+