FAZ+ (abopflichtiger Inhalt);Prozess nach Lübcke-Hass-Post :
„An der Laterne aufhängen“

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Unvergessen: Demonstranten zeigen ein Porträt Walter Lübkes beim Prozess gegen seinen Mörder Ende Januar in Frankfurt.
Unvergessen: Demonstranten zeigen ein Porträt Walter Lübkes beim Prozess gegen seinen Mörder Ende Januar in Frankfurt.dpa

Ein Student schreibt 2015 einen Hass-Post gegen – den später ermordeten – Walter Lübcke. Das Amtsgericht Darmstadt hält seine Reue für glaubwürdig.

„Ich schäme mich dafür.“ Es ist der wichtigste Satz, den der Angeklagte Thomas L. am Freitag im Amtsgericht sagt. Seine Reue hat ihm ein härteres Urteil erspart, denn was er getan hat, hätte mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft werden können. Er wurde vom Gericht lediglich verwarnt, muss 150 Euro in Monatsraten zu je 30 Euro an eine soziale Einrichtung zahlen und, wenn er innerhalb eines Jahres rückfällig wird, noch einmal 30 Tagessätze zu je zehn Euro. Dabei folgte das Gericht dem Strafantrag der Staatsanwaltschaft.

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