Limburg entscheidet : Taubentöten als Glaubensfrage

Es ist nach einem hessischen Urteil legal, Stadttauben per Genickbruch zu töten. Aber ist das auch legitim? Diese Frage spielt eine wichtige Rolle beim Bürgerentscheid in Limburg.
Für die einen sind Stadttauben hübsch anzusehende und schützenswerte Geschöpfe, für andere nur Schädlinge. „Ratten der Lüfte“ lautet ein Schlagwort. Als Ärgernis gelten diese Vögel in vielen Orten. Sie hinterlassen viel Schmutz. Nicht von ungefähr versuchen Hauseigentümer, mit stachligen Drähten und Netzen die Fassaden ihrer Gebäude vor anfliegenden Tieren zu schützen. Das gilt auch für Behörden. In Limburg soll es nach dem Willen der Mehrheit der Stadtverordneten härter zugehen: Ein sachkundiger Mensch soll demnach Hunderte Stadttauben in einen Fangschlag locken, sie mit einem Schlag auf den Kopf betäuben und ihnen das Genick brechen.
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