Online-Wohnungsvermittlung : Wie Maya und Co. bei Airbnb tricksen
- -Aktualisiert am
Schummel-Inserate bei Airbnb: Sie zeigen die Schwachstellen von offenen Portalen. Bild: Reuters
Auf dem Portal des Bettenvermittlers stoßen Reisende immer wieder auf Schummel-Inserate. Ein Bad Homburger ist bei der Suche nach einem Quartier in St. Anton hereingefallen und kämpft jetzt um 2655 Euro.
Sie heißen Maya oder Kathrine. Sie lächeln verführerisch, so als ginge es um eine Heiratsvermittlung und nicht um ein Urlaubsquartier. Die Bildergalerien der luxuriösen Chalets, die sie über die Internetseite von Airbnb zum Beispiel in St. Anton und Ischgl anbieten, zeigen Wohnzimmer mit meterlangen Esstischen, Sofalandschaften vor flackernden Kaminen und Bäder so groß wie Wellness-Oasen. Ein Urlaubsquartier wie aus dem Schöner-Wohnen-Katalog.
So ein Angebot von Maya hatte kürzlich auch Martin B. aus Bad Homburg gefallen. Er war neu bei Airbnb und suchte für seine und eine befreundete Familie eine Unterkunft über Silvester. Die Summe von 528 Euro die Nacht fand er in Ordnung, schließlich sollten sich viele Personen das Quartier teilen. Beim Anklicken des Bildes von Maya konnte er sehen: Ihre E-Mail-Adresse und Telefonnummer waren von Airbnb bestätigt.
Für Vorgänge außerhalb der Seite haftet Airbnb nicht
Martin B. nahm zunächst - das ist auch gar nicht anders möglich - über das Portal Kontakt zu Maya auf und gab bei der Buchungsanfrage an, er zahle per Sofortüberweisung. Um zu wissen, mit welchem Gastgeber er es zu tun hatte, telefonierte Martin B. sogar mit dem vermeintlichen Ehemann von Maya in England. Die Nummer hatte ihm Maya, die sich aus Texas meldete, in der Bestätigungs-Mail mitgeteilt. „Das Gespräch war freundlich und räumte letzte Zweifel aus“, sagt er.
Um die Buchung zu beschleunigen, ließ sich Martin B. im Laufe der Kommunikation, die über eine offenbar gefälschte Airbnb-E-Mail-Adresse lief, darauf ein, die Endsumme von 2655 Euro auf ein Konto in England zu überweisen. Das war ein Fehler, wie er inzwischen weiß. Für Vorgänge, die außerhalb der Seite passieren, haftet Airbnb nicht. Spätestens als die Buchungsbestätigung über das Portal abgelehnt wurde, ahnte Martin B., dass er einem Betrug aufgesessen war. Doch da war es für das Zurückholen des Geldes schon zu spät.
Die Polizei, die er eingeschaltet hat, ist in solchen Fällen hilflos. Auch sein Rechtsanwalt wird sehr wahrscheinlich nichts ausrichten können. Auf seine Bitte hin, der Plattformbetreiber möge Daten des Nutzers herausgeben, wurde er an die Europa-Zentrale von Airbnb in Dublin verwiesen. Und dann schiebt das Unternehmen noch einen entscheidenden Satz hinterher: „Bitte beachten Sie auch, dass Airbnb eine Internetplattform ist und Unterkünfte oder Inserate weder besitzt, verwaltet, betreibt oder kontrolliert noch Beschwerden Dritter schlichtet.“
Die meisten machen gute Erfahrungen
Der Fall von Martin B. offenbart die Schwachstellen offener Portale wie Airbnb. Immobilien-Vermittlungsplattformen sind schon seit Jahren bekannt für ihre Anfälligkeit für Internetkriminalität. Vor allem in Großstädten mit Wohnungsknappheit machen Betrüger Suchenden mit attraktiven, aber gefälschten Mietobjekten zum Schnäppchenpreis den Mund wässrig. Sie erschleichen sich in der Regel hohe Geldsummen über eine vermeintliche Kaution für die Zusendung des Wohnungsschlüssels. Eine Sprecherin von Immobilienscout24 nannte in diesem Frühjahr die Zahl von täglich 250 Meldungen von Nutzern über Schummel-Inserate. Jede Woche würden bundesweit 500 Objekte deaktiviert.
Von solchen Dimensionen ist Airbnb offenbar weit entfernt. Es gebe dazu aber „keine wirklichen Zahlen“, sagt ein Unternehmenssprecher. Nur so viel: In diesem Sommer seien 17 Millionen Gäste mit Airbnb gereist, und das Sicherheitsteam habe nur 300 Anrufe als „dringend“ eingestuft.