Verurteilt für Doppelmord : Nach 53 Jahren zurück in der Freiheit
Wegen eines Doppelmordes 1972 verurteilt, kommt ein Mann auf Bewährung frei – und fordert Rehabilitierung.
Lebenslange Haft bedeutet eigentlich nicht, dass man ein Leben lang im Gefängnis sitzen muss. Nach 15 Jahren findet eine Überprüfung statt, die zur Aussetzung des Strafrests führen kann. Klaus Bräunig, 1972 wegen Doppelmordes verurteilt, saß 53 Jahre im Gefängnis. Das Landgericht Koblenz sowie das dortige Oberlandesgericht hatten seine Anträge auf Freilassung abgelehnt, woraufhin Bräunigs Anwältin, die Münchner Strafverteidigerin Carolin Arnemann, Verfassungsbeschwerde einlegte.
Zugang zu allen FAZ+ Beiträgen (Originalpreis: 13,80 €) jetzt nur 0,99 €
Zugang zu allen FAZ+ Beiträgen (Originalpreis: 13,80 €) jetzt nur 0,99 €
- Mit einem Klick online kündbar




