Verstoß gegen Menschenrechte : Schweden wegen Nacktaufnahmen verurteilt

Schweden verfüge über keine Rechtsmittel zum Schutz vor heimlichen Nacktaufnahmen, urteilt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte - und sieht darin einen Verstoß gegen die Achtung des Privatlebens.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg (EGMR) hat Schweden wegen einer Gesetzeslücke beim Thema heimliche Nacktaufnahmen verurteilt. Das Land habe die Klägerin nicht ausreichend vor der Verletzung ihres Persönlichkeitsrechts geschützt. Die Richter entschieden am Dienstag, dass der heute 26 Jahre alten Schwedin eine Entschädigung von 10.000 Euro zustehe.





