Betriebe im Lockdown : Teilerfolg für Hotelier gegen Ergo

Betriebsinhaber, die ihre Läden im Corona-Lockdown 2020 schließen mussten, können in bestimmten Fällen darauf hoffen, dass ihnen ihre Versicherung zumindest einen Teil des Schadens ersetzt.
Mit einem deutlichen Signal macht der Bundesgerichtshof (BGH) Ladeninhabern, Hoteliers und Gastronomen Hoffnung, die sich vor Gericht mit ihrem Versicherer über die Schäden einer coronabedingten Betriebsschließung im Jahr 2020 streiten. Ist in der Police nicht auf einen abschließenden Katalog an versicherten (Infektions-)Krankheiten verwiesen, sondern wurde auf eine Liste im Infektionsschutzgesetz (IfSG) abgestellt, hält der vierte Zivilsenat in Karlsruhe die Interessen der Kunden für besonders schützenswert.


