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Vollmacht, Patientenverfügung & Co. :
Die Angst vor Entmündigung

Von
Nadine Oberhuber
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Besser rechtzeitig vorsorgen
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Vollmacht, Testament, Patientenverfügung: So stellen Sie sicher, dass Ihr Wille auch im Alter respektiert wird. Wer zu lange zögert, kann böse Überraschungen erleben.

Fast ihr ganzes Leben haben Martha und Otto Simmerl geteilt. Eiserne Hochzeit haben sie sogar gefeiert. Doch am Ende war sie nicht mehr die Richtige für ihn - so fand jedenfalls das Gericht. Als ihr Mann einen Schlaganfall erlitt, bestellte die Behörde einen Betreuer, der von nun an über die medizinische Behandlung und die Familienfinanzen verfügte. Die Begründung: Martha Simmerl sei immerhin schon 85 und gesundheitlich selbst nicht mehr auf der Höhe. Und die übrigen Familienangehörigen lebten zu weit weg. Familie Simmerl war geschockt. Sie heißt in Wirklichkeit anders und legte Widerspruch gegen die Fremdbetreuung ein, deshalb möchte sie ihren richtigen Namen lieber nicht nennen. Dasselbe könnte aber jeder Familie passieren. Viele haben Angst vor so einer Form von Entmündigung.

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