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Private Vermögensvorsorge :
Ein Ehevertrag reicht nicht

Von
Christian von Oertzen
,
Frank Hannes
Lesezeit:
Zukunftsplanung: Die Ansprüche an einen Ehevertrag verändern sich über die Jahre.
Zukunftsplanung: Die Ansprüche an einen Ehevertrag verändern sich über die Jahre.dpa

Eheverträge sind nie in Stein gemeißelt. Lebenspartner sollten im Verlauf ihrer Ehe immer wieder prüfen, ob der einst geschlossene Vertrag für die jetzige Lebenssituation noch angemessen ist.

In der Vermögensnachfolge geht es meistens um das richtige Testament, die richtige Vorsorgevollmacht, und bei Unternehmern wiederum kreisen viele Gedanken rund um den individuell angepassten Familiengesellschaftsvertrag. Ein Dokument allerdings gehört bei größeren Privatvermögen oder bei Unternehmensvermögen ebenfalls in die Schublade der wichtigen Dokumente: der Ehevertrag. Heutzutage werden die meisten Ehen nicht durch den Tod, sondern durch Gerichtsurteil beendet.

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