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Urteil zur Rentenversicherung :
Freiberufler zahlen beim Jobwechsel drauf

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Nicht nur Krankenhausärzte: Auch Rechtsanwälte, Architekten und Apotheker betrifft das Urteil des BSG
Nicht nur Krankenhausärzte: Auch Rechtsanwälte, Architekten und Apotheker betrifft das Urteil des BSGdpa

Ärzten, Anwälten und Apothekern wird der Wechsel von der gesetzlichen Rentenversicherung in die berufsständische Versorgung erschwert. Zusätzlich drohen Arbeitgebern hohe Nachzahlungen.

Für Krankenhausärzte, Rechtsanwälte, Architekten oder Apotheker wird es wesentlich komplizierter, den Arbeitgeber zu wechseln. Anlass ist ein brisantes Urteil des Bundessozialgerichts, das für große Unruhe unter Arbeitgebern, Juristen und der Deutschen Rentenversicherung Bund sorgt. Als Folge befürchten Arbeitgeber auch, viel Geld nachzahlen zu müssen. Denn die Kasseler Bundesrichter erschweren es den „freien Berufen“ erheblich, aus der gesetzlichen Rentenversicherung in die für sie um einiges günstigeren berufsständischen Versorgungswerke zu wechseln.

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