Mithaftung bei Pflegeverträgen : Angehörige müssen nicht unbegrenzt für hohe Pflegekosten einstehen
Mithaftung bei Pflegeverträgen :

Pflegeheime drängen Angehörige immer wieder, sich an den Kosten für einen Pflegeplatz zu beteiligen, sagen Verbraucherschützer. Ob eine Mithaftung bei Pflegeverträgen zulässig ist, muss bald der Bundesgerichtshof entscheiden.
Heime dürfen hohe Pflegekosten nicht unbegrenzt auf Angehörige oder ehrenamtliche Betreuer abwälzen. Entsprechende Vereinbarungen untersagte das Oberlandesgericht Zweibrücken in Rheinland-Pfalz, wie die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) am Donnerstag in Berlin mitteilte. Ob eine Mithaftung bei Pflegeverträgen überhaupt zulässig ist, muss nun der Bundesgerichtshof entscheiden.
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