Bundessozialgericht : Keine Kassenbeiträge auf Versorgungswerkleistungen
Bundessozialgericht :

Auf Leistungen des Presseversorgungswerks müssen freiwillig Versicherte keine Krankenkassenbeiträge zahlen. Das entschied jetzt das Bundessozialgericht.
Wer neben der gesetzlichen Rentenversicherung freiwillig in das Versorgungswerk der Presse einzahlt, muss im Ruhestand keine zusätzlichen Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung leisten. Das betrifft vor allem die Leistungen, die Versicherungsnehmer aus Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen wie Private Rentenversicherungen erhalten.
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