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Gerichtsurteil :
Keine Änderung des Geburtsdatums bei Versicherung

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Wer einmal den Rentenbescheid hat, ist fest genagelt.
Wer einmal den Rentenbescheid hat, ist fest genagelt.dpa

Es kommt nicht oft vor, dass Menschen in Deutschland nicht genau wissen, wann sie eigentlich geboren sind. Wer sich aber festlegen muss, sollte sich das genau überlegen.

Wer einmal sein Geburtsdatum der Rentenversicherung mitgeteilt hat, kann dieses grundsätzlich nicht mehr ändern. Die Versicherung kann sich auf den Erstantrag berufen, sofern es keine Schreibfehler gab oder eine neue Geburtsurkunde vorliegt, die vor dem Erstantrag ausgestellt worden ist. Das hat das Hessische Landessozialgericht entschieden, wie eine Sprecherin am Mittwoch mitteilte. (AZ L 2 R 163/16)

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