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Hochzeit am Krankenbett :
Frau erhält nach acht Monaten Ehe keine Witwenrente

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Handelt es sich um eine Versorgungsehe, muss Witwe oder Witwer im Zweifelsfall auf die Rente verzichten.
Handelt es sich um eine Versorgungsehe, muss Witwe oder Witwer im Zweifelsfall auf die Rente verzichten.dpa

Ist ein Ehepaar erst seit kurzem verheiratet und stirbt dann einer der beiden, steht dem anderen nicht unbedingt Witwenrente zu. Dafür müssen erst bestimmte Bedingungen erfüllt sein.

Stirbt ein Mann nach nur acht Monaten Ehe, hat seine Frau nicht automatisch Anspruch auf Witwenrente. Dies gelte insbesondere, wenn am Hochzeitstag bereits eine tödliche Krankheit bekannt gewesen sei, urteilte Hessens Landessozialgericht in Darmstadt. Eine Ehe müsse mindestens ein Jahr dauern oder es müssten besondere Umstände vorliegen, damit eine sogenannte Versorgungsehe ausgeschlossen werden könne - etwa ein plötzlicher Unfalltod, heißt es in dem am Donnerstag veröffentlichten Urteil (Az.: L 5 R 51/17).

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