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Abschläge möglich :
Arbeitgeber dürfen betriebliche Witwenrente kürzen

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Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden: Arbeitgeber dürfen in besonderen Fällen bei der betrieblichen Witwenrente kürzen.
Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden: Arbeitgeber dürfen in besonderen Fällen bei der betrieblichen Witwenrente kürzen.dpa

Hinterbliebenenrenten können Arbeitgeber viel Geld kosten - vor allem, wenn der Altersunterschied von Ehepaaren sehr groß ist. Nun hat das Bundesarbeitsgericht definiert, wann Abschläge möglich sind.

Arbeitgeber können eine betriebliche Hinterbliebenenversorgung kürzen, wenn der Altersunterschied von Ehepartnern mehr als 10 Jahre beträgt. Sie hätten ein legitimes Interesse, ihr finanzielles Risiko bei einer solche Versorgungszusage zu begrenzen, entschied das Bundesarbeitsgericht am Dienstag in Erfurt im Fall eines Paares aus Bayern (3 AZR 400/17). Bei ihm betrug der Altersunterschied 15 Jahre. Die Witwe hatte durch alle Instanzen gegen den Arbeitgeber geklagt, weil er ihre Hinterbliebenenversorgung um fünf Prozent für jedes Jahr verringerte, das über einem Altersunterschied von zehn Jahren lag. Sie sah darin eine Altersdiskriminierung.

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