F.A.Z. exklusiv : Provisionsdeckel wäre verfassungswidrig

Die Bundesregierung beabsichtigt, die Vergütung zu begrenzen, die Vermittler von Versicherungen erhalten. Der frühere Präsident des Verfassungsgerichts hält dies für verfassungswidrig.
Unter deutschen Versicherern gilt eines als so gut wie sicher: Künftig dürften die Provisionen, die Vermittler von Lebensversicherungen von ihren Kunden erhalten, gedeckelt werden. Die Bundesregierung hat dieses Instrument in einem Evaluierungsbericht zur Lebensversicherungsreform von 2014 genannt, um zu einem fairen Ausgleich der Lasten durch den Niedrigzins zu kommen. Christine Lambrecht (SPD), Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesfinanzministerium, hat im Dezember berichtet, ihr Haus prüfe die Einführung eines Provisionsdeckels. In der Branche rechnet man mit einem Referentenentwurf im ersten Halbjahr.
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