F.A.Z. Premium Finanzen

Regierungs-Studie :
Viele Anlageberater schummeln

Lesezeit:
Das Beratungsgespräch in einer Bank oder Sparkasse muss schriftlich festgehalten werden. Oft geschieht dies zu Lasten des Kunden.
Das Beratungsgespräch in einer Bank oder Sparkasse muss schriftlich festgehalten werden. Oft geschieht dies zu Lasten des Kunden.picture alliance / dpa Themendie

Beratungsprotokolle sollen die Kunden von Banken oder Versicherungen schützen. In der Praxis ist das aber nicht der Fall. Das Verbraucherschutzministerium kommt zu einem vernichtenden Urteil.

Die Beratungsprotokolle verfehlen ihren Zweck. Die Berater von Banken, Versicherern und anderen Finanzdienstleistern übergeben oftmals keine Dokumentation der Gespräche mit Kunden. Tun sie es doch, missachten sie durchgehend die gesetzlichen Vorgaben. Statt den Kunden vor Fehlberatung zu schützen, besteht die Gefahr, dass das Beratungsprotokoll ihm schadet. Die Ergebnisse einer Studie des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz, die der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vorliegt und an diesem Mittwoch veröffentlicht wird, fallen vernichtend aus. Kritiker an dem bürokratischen Aufwand zur Erfüllung der Dokumentationspflichten rund um die Geldanlageberatung werden sich bestätigt fühlen.

FAZ Premium

Zugriff auf alle Inhalte inklusive FAZ+ (Originalpreis: 26,80 €) jetzt nur 1,99 €

Zugriff auf alle Inhalte inklusive FAZ+ (Originalpreis: 26,80 €) jetzt nur 1,99 €

  • Mit einem Klick online kündbar

Das Beste von FAZ+ Premium

Stellenmarkt
Frankfurter Allgemeine Zeitung
Stellenmarkt
Fachbereichsleitung (m/w/d)
Stadt Wildeshausen
Zum Stellenmarkt
Frankfurter Allgemeine Zeitung
Stellenmarkt
Chief Financial Officer / CFO (m/w/d)
über Dr. Maier + Partner GmbH Executive Search
Zum Stellenmarkt
Frankfurter Allgemeine Zeitung
Stellenmarkt
Zum Stellenmarkt
Frankfurter Allgemeine Zeitung
Stellenmarkt
Zum Stellenmarkt
Weitere Themen
Services