Regierungs-Studie : Viele Anlageberater schummeln

Beratungsprotokolle sollen die Kunden von Banken oder Versicherungen schützen. In der Praxis ist das aber nicht der Fall. Das Verbraucherschutzministerium kommt zu einem vernichtenden Urteil.
Die Beratungsprotokolle verfehlen ihren Zweck. Die Berater von Banken, Versicherern und anderen Finanzdienstleistern übergeben oftmals keine Dokumentation der Gespräche mit Kunden. Tun sie es doch, missachten sie durchgehend die gesetzlichen Vorgaben. Statt den Kunden vor Fehlberatung zu schützen, besteht die Gefahr, dass das Beratungsprotokoll ihm schadet. Die Ergebnisse einer Studie des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz, die der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vorliegt und an diesem Mittwoch veröffentlicht wird, fallen vernichtend aus. Kritiker an dem bürokratischen Aufwand zur Erfüllung der Dokumentationspflichten rund um die Geldanlageberatung werden sich bestätigt fühlen.
Zugriff auf alle Inhalte inklusive FAZ+ (Originalpreis: 26,80 €) jetzt nur 1,99 €
Zugriff auf alle Inhalte inklusive FAZ+ (Originalpreis: 26,80 €) jetzt nur 1,99 €
- Mit einem Klick online kündbar





