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BGH-Urteil :
Schwarzarbeiter muss man nicht bezahlen

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Im Schatten: Wer sich in der Schattenwirtschaft beschäftigen lässt, läuft erhebliches Risiko, dass seine Arbeit gar nicht bezahlt wird.
Im Schatten: Wer sich in der Schattenwirtschaft beschäftigen lässt, läuft erhebliches Risiko, dass seine Arbeit gar nicht bezahlt wird.dpa

Schwarzarbeiter zu beschäftigen ist verboten. Was aber, wenn der Auftraggeber doch welche beschäftigt - und nicht zahlt? Kann der Schwarzarbeiter seinen Lohn einklagen? Nein, sagen die Richter des Bundesgerichtshofs.

Arbeiter gehen ein erhebliches finanzielles Risiko ein, wenn sie sich schwarz beschäftigen lassen. Denn sie haben keinerlei Anspruch auf die Bezahlung ihrer Arbeit. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag entschieden.

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