Ministerium : Keine neuen Regeln für verspätete Starts

Auch künftig wird von Fall zu Fall entschieden, ob am Frankfurter Flughafen nach 23 Uhr ausnahmsweise eine Maschine starten darf.
Auch künftig wird von Fall zu Fall entschieden, ob am Frankfurter Flughafen nach 23 Uhr ausnahmsweise eine Maschine starten darf. Das hat der Staatssekretär im hessischen Wirtschafts- und Verkehrsministerium, Steffen Saebisch (FDP), klargestellt. Nicht angetastet werde die Regelung im Planfeststellungsbeschluss zum Nachtflugverbot, nach der eine solche Genehmigung nur von einem Mitarbeiter des Ministeriums erteilt werden dürfe, wenn die Verspätung nicht von den Fluggesellschafen zu verantworten sei. Saebisch lobte die Lufthansa dafür, dass sie auf Interkontinentalflüge nach 22.15Uhr verzichten und einen größeren Zeitpuffer schaffen wolle. Alles, was helfe, Verspätungen zu vermeiden, trage zur Lösung des Konflikts bei.





