RMV beschränkt Rückerstattung :
Mit Maß gegen Betrüger

Hans Riebsamen
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Versprechen: Verspätet sich ein Zug um mehr als zehn Minuten, hat der Fahrgast ein Recht auf Kompensation durch den RMV
Versprechen: Verspätet sich ein Zug um mehr als zehn Minuten, hat der Fahrgast ein Recht auf Kompensation durch den RMVdpa

Angesichts zahlreicher Betrugsfälle erlaubt der RMV nur noch drei Rückerstattungsanträge eines Fahrgastes pro Tag. Auch beschränkt er die Rückzahlung bei Zeitkarten auf ein Drittel des Kaufpreises. Das ist maßvoll.

Der Dichter Bert Brecht hat’s gewusst: „Der Mensch ist gar nicht gut.“ Deshalb empfahl er in seiner Dreigroschenoper: „Drum hau ihm auf den Hut.“ Abgesehen davon, dass kein Mensch heute mehr Hut trägt, ist dieser Rat für den Rhein-Main-Verkehrsverbund unklug. Als Serviceunternehmen darf er nie rüpelhaft mit seinen Kunden umgehen.

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