FAZ+ (abopflichtiger Inhalt);Dienstanweisung in Hessen :
Genderverbot an Hochschulen gilt nur für ihre Verwaltung

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Karl-Otto Apel lehrte von 1972 bis zu seiner Emeritierung 1990 an der Johann-Wolfgang-Goethe-Universität Frankfurt.
Karl-Otto Apel lehrte von 1972 bis zu seiner Emeritierung 1990 an der Johann-Wolfgang-Goethe-Universität Frankfurt.dpa

Genderzeichen wie Doppelpunkt, Unterstrich und Sternchen gelten im hessischen Abitur als Fehler. Auch an Hochschulen hat es daher Aufregung gegeben. Doch hier kommt es anders als von vielen erwartet.

Das umstrittene Verbot von Genderzeichen wie Binnen-I und Gendersternchen der neuen schwarz-roten Landesregierung in Hessen gilt nur für einen Teil der Aufgaben der Hochschulen. Das geht aus einer am Montag verschickten Dienstanweisung des Wissenschaftsministeriums hervor, die der Deutschen Presse-Agentur und der F.A.Z. vorliegt. Demnach gilt das Verbot nicht für die weiten Bereiche der Lehre und Forschung, sondern nur für die Verwaltungen der Hochschulen, also etwa für deren Gebührenbescheide, Schreiben zur Vergabe von Studienplätzen und Beförderungen.

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