Nicht in JVA zurückgekehrt : Flüchtiger Häftling zieht gegen Presse vor Gericht

An Weihnachten 2023 war der Mann nach einem Freigang nicht in die JVA Euskirchen zurückgekehrt. Nun ist er auf der Flucht, will aber trotzdem Berichte der „Bild“-Zeitung verbieten lassen. Das Oberlandesgericht Frankfurt sagt: So geht das nicht.
Es war ein „genehmigter Langzeitausgang über die Weihnachtsfeiertage“, aus dem der damals 31 Jahre alte Häftling der Justizvollzugsanstalt Euskirchen nicht zurückkehrte. Seit einem Jahr hatte er sich im offenen Vollzug befunden, die Langzeitausgänge waren nach Angaben der Gefängnisleiterin dazu gedacht, dass er sich wiedereingliedern könne. Der laut Medienberichten wegen Drogendelikten zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilte Mann hätte bei positiver Sozialprognose ein Jahr später auf freien Fuß kommen können.
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