Frankfurt nutzte NS-Erbkartei : Sterilisiert wegen „fehlender Fügsamkeit“

Im Nationalsozialismus sollten Behörden „erbkranke“ Menschen aussortieren. Das Frankfurter Gesundheitsamt erfasste dafür große Teile der Bevölkerung. Eine Studie zeigt nun: Die Daten wurden noch lange Zeit genutzt.
Fast anderthalb Jahre wehrte sich Heinrich M. mit allen rechtlichen Mitteln. Der 34 Jahre alte, verheiratete Frankfurter beteuerte vor dem Erbgesundheitsgericht, keine krankhaften Anlagen im Sinne des nationalsozialistischen Regimes zu haben. Doch anhand der Akten des städtischen Gesundheitsamts ließ sich nachvollziehen, dass M. in den Zwanzigerjahren in der Psychiatrie gewesen war. Und dass mehrere seiner Verwandten an Schizophrenie litten. Deshalb hatte das Gesundheitsamt beantragt, M. sterilisieren zu lassen. Im Laufe des Verfahrens wurde er zur Begutachtung in eine Nervenklinik geschickt, ihm selbst wurde die Einsicht in das Gutachten verweigert.
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