„MeToo“-Bewegung in Frankreich :
Pariser Berufungsgericht spricht Aktivistin frei

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Freigesprochen: die französische Journalistin und „MeToo“-Aktivistin Sandra Muller (Archivbild)
Freigesprochen: die französische Journalistin und „MeToo“-Aktivistin Sandra Muller (Archivbild)AFP

Die Initiatorin der französischen „MeToo“-Bewegung ist am Mittwoch in zweiter Instanz vom Vorwurf der Verleumdung freigesprochen worden. 2019 hatte ein Gericht die Journalistin zu einer hohen Entschädigungszahlung verurteilt.

Die Initiatorin der französischen Bewegung gegen sexuelle Belästigung #balancetonporc ist von einem Berufungsgericht ihren Anwälten zufolge vom Vorwurf der Verleumdung freigesprochen worden. Das berichteten am Mittwoch französische Medien übereinstimmend unter Berufung auf das Urteil, das den Anwälten der Journalistin und Aktivistin Sandra Muller zugesandt wurde. Sie gilt als Initiatorin des Hashtags #balancetonporc (etwa: „Verpetze dein Schwein“), unter dem in Frankreich im Zuge der MeToo-Debatte zahlreiche Beiträge über sexuelle Belästigung und Übergriffe geteilt worden waren.

FAZ

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