Klage abgewiesen : Mann darf nicht Gleichstellungsbeauftragter werden

Das Amt der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten wurde von Frauen in Deutschland hart erkämpft. Nun wollen Männer in die Domäne vorstoßen. Ein Gericht weist einen Kläger ab.
Der Duden kennt sie bislang nur in weiblicher Form: die Gleichstellungsbeauftragte. Ein Landesbeamter aus Mecklenburg-Vorpommern nahm die Bedeutung des Gleichstellungsamtes jedoch wortwörtlich. Wenn es um die Besetzung des Amtes gehe, sollten nicht nur Frauen wählen und kandidieren dürfen, sondern auch seine Geschlechtsgenossen. Leist stellte sich die Frage, ob er nicht diskriminiert werde, wenn er per Gesetz vom aktiven und passiven Wahlrecht ausgeschlossen sei? Er zog vor das Landesverfassungsgericht.





