Klage abgewiesen :
Mann darf nicht Gleichstellungsbeauftragter werden

Lesezeit:
Beschwerdeführer Wolfgang Leist (links) und sein Anwalt Jakob Schirmer im Sitzungssaal des Landesverfassungsgerichts in Greifswald.
Beschwerdeführer Wolfgang Leist (links) und sein Anwalt Jakob Schirmer im Sitzungssaal des Landesverfassungsgerichts in Greifswald.dpa

Das Amt der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten wurde von Frauen in Deutschland hart erkämpft. Nun wollen Männer in die Domäne vorstoßen. Ein Gericht weist einen Kläger ab.

Der Duden kennt sie bislang nur in weiblicher Form: die Gleichstellungsbeauftragte. Ein Landesbeamter aus Mecklenburg-Vorpommern nahm die Bedeutung des Gleichstellungsamtes jedoch wortwörtlich. Wenn es um die Besetzung des Amtes gehe, sollten nicht nur Frauen wählen und kandidieren dürfen, sondern auch seine Geschlechtsgenossen. Leist stellte sich die Frage, ob er nicht diskriminiert werde, wenn er per Gesetz vom aktiven und passiven Wahlrecht ausgeschlossen sei? Er zog vor das Landesverfassungsgericht.

FAZ

Ohne Abo weiterlesen

Dies ist kein Abo. Ihre Registrierung ist komplett kostenlos, ohne versteckte Kosten.
Oder 3 Monate für 1 € pro Monat Zugang zu allen FAZ+ Beiträgen erhalten und immer aktuell informiert bleiben.
Empfehlungen
Stellenmarkt
Frankfurter Allgemeine Zeitung
Stellenmarkt
Forschungskoordinator*in (m/w/d) der Abteilung "Bauwerkssicherheit"
BAM Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung
Zum Stellenmarkt
Frankfurter Allgemeine Zeitung
Stellenmarkt
Study Nurse (m/w/d) im Brustzentrum
Klinikum Landkreis Tuttlingen gGmbH
Zum Stellenmarkt
Frankfurter Allgemeine Zeitung
Stellenmarkt
Zum Stellenmarkt