Nach Sorgerechtsentzug : „Zwölf Stämme“ erhalten ein Kind zurück

Nachdem eine Gefährdung des Kindeswohls nicht nachgewiesen werden konnte, kommt ein Kind wieder zurück zu den „Zwölf Stämmen“. Anfang September wurden insgesamt 38 Kinder aus der Glaubensgemeinschaft in staatliche Obhut genommen.
Ein Elternpaar der „Zwölf Stämme“, dem sein Kind vorläufig entzogen worden war, hat sein Dreijähriges inzwischen zurückerhalten. Eine Gefährdung des Kindeswohls habe nicht nachgewiesen werden können, heißt es in einer Mitteilung des Amtsgerichts Ansbach vom Montag. Die Familie aus Lateinamerika sei auch nur zu Besuch bei der Glaubensgemeinschaft gewesen. Schon nach der Anhörung der Eltern am Freitag hatte der Familienrichter die einstweilige Anordnung in diesem Fall aufgehoben. Das Kind ist wieder bei seinen Eltern.





