Prozess um getötete Polizisten :
„Soll ich Ihnen mal die Zunge rausstrecken?“

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Der Hauptangeklagte Andreas S. sitzt neben seinem Anwalt Leonhard Kaiser im Verhandlungssaal des Landgerichts Kaiserslautern.
Der Hauptangeklagte Andreas S. sitzt neben seinem Anwalt Leonhard Kaiser im Verhandlungssaal des Landgerichts Kaiserslautern.dpa

Im Landgericht Kaiserslautern bleiben im Fall um die getöteten Polizisten im Kreis Kusel weiterhin viele Fragen offen. Weder DNA-Spuren noch Schmauchspuren liefern Antworten. Andreas S. erzählt derweil aus seinem Leben.

Die im Fall der beiden im Kreis Kusel getöteten Polizisten sichergestellten Schmauchspuren lassen sich nicht klar der Tat zuordnen.

Ein Sachverständiger hat am Dienstag ein entsprechendes Gutachten vor dem Landgericht Kaiserslautern vorgestellt. Demnach wurden zwar sowohl an den Händen des wegen Mordes angeklagten Andreas S. als auch an den Händen des Mitangeklagten Florian V. Schmauchspuren festgestellt. Diese deuteten aber nicht zwingend daraufhin, dass die beiden auch geschossen hätten. Wie der Sachverständige des Landeskriminalamts Rheinland-Pfalz darlegte, sind Schmauchspuren weniger eindeutig, als etwa in Fernsehkrimis oft nahegelegt wird.

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