Prozessbeginn in Hamburg : Mordauftrag per Darknet
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Die angeklagte Ärztin im Oberlandesgericht Hamburg Bild: dpa
Ein Ehepaar soll versucht haben, den früheren Lebensgefährten der Frau ermorden zu lassen – fiel jedoch im Darknet auf Betrüger rein.
Es ist ein äußerst ungewöhnlicher Fall, der seit Donnerstag vor dem Landgericht Hamburg verhandelt wird: Im Streit um das Sorgerecht für ein sechs Jahre altes Mädchen sollen die Angeklagten Lotta N. und Thomas N. – sie Ärztin, er Unternehmer – im Darknet versucht haben, einen Auftragsmörder anzuheuern, um den früheren Lebensgefährten der Frau und Vater des gemeinsamen Kindes zu töten. Zwei Mal, so die Anklageschrift, die am Donnerstag verlesen wurde, soll das Ehepaar zwischen Januar und April 2022 gemeinschaftlich versucht haben, zum Mord anzustiften.
Zunächst hätten die beiden Angeklagten Lichtbild und Anschrift des in Hamburg ansässigen früheren Lebensgefährten von N. im Darknet übermittelt sowie Bitcoins in Höhe von etwa 15.000 Dollar an einen Treuhandservice überwiesen. Sie taten das auf einer Website, die den Anschein erweckte, Auftragsmörder zu vermitteln. Doch ein Mord wurde nicht verübt – es passierte gar nichts.
Daher hätten sich die beiden Beschuldigten im März dieses Jahres an einen Nutzer gewandt, der in einem Forum der Darknet-Webseite unter dem Pseudonym „Felix Fleischer“ aktiv gewesen sei. Laut Staatsanwaltschaft baten sie um „Rat bei der Vollendung des Tötungsdelikts“. Die Angeklagten wiesen demnach auf eine vermeintliche Dringlichkeit des Anliegens aufgrund eines „angeblichen Kindesmissbrauchs“ durch den früheren Lebensgefährten hin. Abermals sollen sie laut Anklage Name und Anschrift des Mannes mitgeteilt haben.
Angeklagte hielt sich die Ohren zu
Doch in der Folge erhielt das Paar – er 51, sie 49 Jahre alt – Anfang April dieses Jahres die Nachricht, dass die Website Betrug sowie der vermeintliche Mörder „fake“ sei. Außerdem wurde ihnen der Staatsanwaltschaft zufolge mitgeteilt, dass die eingezahlte Summe nicht zurückerstattet werde. Die Darknet-Website sei, so die Staatsanwaltschaft, „nur zum Schein“ betrieben worden; der Betreiber habe dies den Angeklagten mitgeteilt.
Die angeklagte Ärztin N., die einst laut Verteidigung erfolgreich eine Praxis aufgebaut hatte, zeigte sich am Donnerstag vor Gericht sichtlich erschüttert. Sie hielt sich zum Teil die Ohren zu und weigerte sich, mit der Richterin zu kommunizieren, woraufhin ihre Verteidigerin prozessuale Bedenken äußerte und um eine Unterbrechung bat.
„Nicht mehr die Frau, die früher erfolgreiche eine Praxis betrieb“
An die Vorsitzende Richterin gewandt äußerte die Verteidigerin später: „Die Frau, die hier sitzt, ist aufgrund einer psychischen Erkrankung nicht mehr die Frau, die früher erfolgreich eine Praxis für Schönheitschirurgie betrieben hat.“ Sie sei auch nicht mehr die Frau, die sich Ende 2021, Anfang 2022 in einer „persönlichen Ausnahmesituation“ befunden habe.
Mit scharfen Worten kritisierte die Verteidigerin die Berichterstattung einer großen Boulevardzeitung vor Prozessbeginn als „unfassbar“ und „Entgleisung“; in der Boulevardzeitung war die angeklagte frühere Fachärztin für plastische und ästhetische Chirurgie mit Anspielungen auf ihre einstige Tätigkeit verunglimpft worden.
Weiterhin kritisierte die Verteidigerin, dass die Staatsanwaltschaft nicht versucht habe, die Betreiber der Website zu identifizieren. Dabei könne das Auswirkung auf die Strafzumessung haben. Zudem warf die Verteidigerin der Staatsanwaltschaft im Zusammenhang mit der Beauftragung eines psychiatrischen Gutachters vor, ihre eigene Arbeit „behindert“ zu haben. Weiterhin bemängelte sie, dass noch kein Vorgutachten über den psychischen Zustand ihrer Mandantin vorliege.
Der Ehemann der Ärztin äußerte sich am Donnerstag zunächst nicht zu den Vorwürfen; laut Verteidigung tritt er jedoch den Vorwürfen entgegen. Beide Angeklagten sitzen seit Juni in Untersuchungshaft. Für den kommenden Verhandlungstag am 14. Dezember wurde eine persönliche Einlassung der Angeklagten angekündigt; die Verteidigung will hierfür einen Ausschluss der Öffentlichkeit beantragen.