Gebührenerhöhungen :
Unbequeme Verantwortung

Katja Gelinsky
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Zustimmen füpr mehr als 0 bald nicht mehr notwendig?
Zustimmen füpr mehr als 0 bald nicht mehr notwendig?dpa

Justizminister Buschmann reagiert auf das Bankgebühren-Urteil des Bundesgerichtshofs. Bankkunden sollen demnach stärker achtgeben. Das erscheint zumutbar.

Urteile schaffen idealerweise Rechtsfrieden und Rechtssicherheit. Aber die Realität sieht oft anders aus. Ein Beispiel dafür ist der zähe Streit um sogenannte Fiktionsklauseln. Massenhaft haben Geldinstitute in der Vergangenheit Gebühren erhöht, ohne dass die Kunden ausdrücklich zustimmten. Dafür gab es AGB-Klauseln, nach denen es ausreichte, wenn die Bankkunden der Änderung nicht widersprachen.

Dieser Praxis hatte der Bundesgerichtshof im April 2021 ein Ende gesetzt. Mit einer Flut von Briefen an die Kunden bis hin zu Kündigungsschreiben versuchten die Geldhäuser daraufhin die Zustimmung zu den Entgelterhöhungen einzuholen. Zum allergrößten Teil gelang das am Ende, die Aktion war aber mit viel Aufwand und Ärger verbunden.

Die Kreditwirtschaft hat nach dem Urteil kräftig Lobbyarbeit betrieben, der Gesetzgeber möge stillschweigende Zustimmungen bei Massengeschäften durch eine gesetzliche Neuregelung rechtssicher ermöglichen. Justizminister Marco Buschmann hat nun mit einem Vorschlag reagiert, den Verbraucherschützer als Beleg dafür nehmen, dass dem FDP-Minister die Interessen der Geldhäuser wichtiger sind als die der Bankkunden.

Aber es ist nicht so, dass mit dem Vorschlag alle Schutzwälle wegbrechen würden. Richtig ist: Die Verbraucher müssten stärker achtgeben, ob und wie Banken und Sparkassen Verträge ändern. Das mag unbequem sein. Aber Achtsamkeit in eigenen Finanzangelegenheiten ist nicht unzumutbar.

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