Steuern auf Termingeschäfte :
Beschämende Steuerpolitik

Martin Hock
Ein Kommentar von
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Auch die Mitarbeiter der Finanzämter verfolgen die Tarifverhandlungen für die Landesbediensteten in Hessen.
Auch die Mitarbeiter der Finanzämter verfolgen die Tarifverhandlungen für die Landesbediensteten in Hessen.dpa

Steuern in dreifacher Höhe, Steuern auf Verluste – ein Unding. Gott sei Dank setzen die ersten Richter dem jetzt Grenzen.

Steuern sind heikel. Mit ihnen finanziert das Gemeinwesen Aufgaben, deren Erfüllung ihm zuträglich ist, größere Einkommensgerechtigkeit gehört dazu. Das bedeutet aber auch, dass die Erhebung dieser Steuern dem Gemeinwesen nicht schaden sollte. Das schließt die Ausplünderung durch den Fiskus aus, auch von einzelnen Gruppen.

Beispiel? Verluste in Millionenhöhe im Geschäft – hält man da noch die Hand auf und sagt: Nun zahl mal schön Steuern darauf? Genau so aber ergeht es derzeit Anlegern, die Termingeschäfte betreiben. Eigentlich sollte eine faire Steuerpolitik selbstverständlich sein. Und Politiker, die Steuergesetze im Interesse eines Gemeinwesens machen, sollten das eigentlich wissen.

Umso peinlicher ist es, wenn einmal mehr die Jurisdiktion, wie jetzt das Finanzgericht Rheinland-Pfalz, die Exekutive daran erinnern muss, nach welchen Grundsätzen man in einem fairen Gemeinwesen Steuergesetze machen muss. Die Art und Weise, in der Fiskus Termin-Anlegern aktuell in die – oft genug leeren – Taschen greift, ist gierig und unverschämt und an Schädlichkeit für das Gemeinwesen kaum zu überbieten. Und zwar nicht nur an sich, sondern weil dahinter das Motto steht: Macht ja nichts, merkt ja keiner, und es geht nur um wenige Wähler.

Nicht auszudenken, wenn Steuern in Deutschland grundsätzlich so gemacht würden. Und wieder liegt die Wacht über die Demokratie in Karlsruhe und nicht in Berlin. Traurig.

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