Der Steuertipp : Ein Haus mit zwei Erben

Zwei Brüder erben gemeinsam ihr Elternhaus. Leider spielt das Finanzamt nicht so mit, wie sie sich das dachten.
An einer Erbengemeinschaft sind schon viele Familien zerbrochen. Diese entsteht automatisch, wenn mehrere Erben vorhanden sind und keine testamentarischen Regelungen getroffen wurden. Die Erben können jedoch die Gemeinschaft jederzeit auflösen und das Vermögen verteilen. Dabei sind allerdings Besonderheiten zu beachten, mit denen sich jüngst der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 15. Mai 2024 (II R 12/21) zu beschäftigen hatte.
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