FAZ+ (abopflichtiger Inhalt);EuGH-Urteil :
Luxemburg schränkt das „ewige Widerrufsrecht“ ein

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Bürogebäude des Europäischen Gerichtshofs im Europaviertel in Luxemburg
Bürogebäude des Europäischen Gerichtshofs im Europaviertel in Luxemburgdpa

Der EuGH legt fest: Ein Verbraucher-Widerrufsrecht erlischt, wenn der Darlehensvertrag erfüllt ist. Gerichte müssen nun ihre Rechtsprechung ändern.

Die großzügige und verbraucherfreundliche Praxis des deutschen Widerrufsrechts bei Darlehensverträgen ist durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) am Mittwoch immens eingeschränkt worden. In einem Vorlageverfahren des Landgerichts Bonn entschied der Gerichtshof am Mittwoch, dass ein Widerrufsrecht in einem Fernabsatz-Darlehensvertrag ausgeschlossen ist, wenn dieser vollständig erfüllt ist. Im konkreten Fall ging es zwar um eine über das Internet abgeschlossene Immobilienfinanzierung, jedoch hat die restriktive Auslegung des Gerichtshofs mit hoher Wahrscheinlichkeit Auswirkungen auf andere über diesen Vertriebskanal geschlossene Kreditverträge, etwa für Autofinanzierungen (Rechtssache C-143-18).

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