Prüfung findet Mängel : Bafin rügt Julius Bär Deutschland
Die Finanzaufsicht mahnt Änderungen in den Prozessen der Bank im Risikomanagement an.
Die Finanzaufsicht Bafin hat die deutsche Tochtergesellschaft der Schweizer Bank Julius Bär gerügt, aber keine Strafe verhängt. Eine Sonderprüfung der Finanzaufsicht habe ergeben, dass ihre Prozessabläufe in den Bereichen Risikosteuerung und -controlling, Risikotragfähigkeit sowie der damit zusammenhängenden IT-Prozesse mit Vorgaben des Kreditwesengesetzes nicht im Einklang stünden, heißt es in einer Mitteilung auf der Homepage der Bafin. Der Bescheid der Aufsicht sei seit 11. März bestandskräftig. Die Sprecherin von Julius Bär Deutschland betonte auf Anfrage, für die im zweiten und dritten Quartal 2023 erfolgte „Sonderprüfung“ habe es keinen Anlass gegeben. Es handele sich um die regelmäßig stattfindende Prüfung der Mindestanforderungen an das Risikomanagement. Im Ergebnis habe die Bafin keineswegs die Risikotragfähigkeit der Bank kritisiert. Diese sei bei Weitem nicht ausgeschöpft.
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