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Hochzeit kam zu spät :
Keine Witwenrente nach jahrelanger Lebensgemeinschaft

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Ein Paar muss mindestens ein Jahr verheiratet sein, um ein Recht auf Witwen- oder Witwerrente zu haben.
Ein Paar muss mindestens ein Jahr verheiratet sein, um ein Recht auf Witwen- oder Witwerrente zu haben.dpa

Auch wer jahrelang mit dem Partner zusammen gelebt hat, besitzt nach dessen Tod keinen Anspruch auf Witwen- oder Witwerrente. Das hat das Hessische Landessozialgericht am Dienstag entschieden.

Eine jahrelange, eheähnliche Lebensgemeinschaft berechtigt nicht zum Bezug einer Witwen- oder Witwerrente. Eine langjährige Lebensgemeinschaft sei eine bewusste und freie Entscheidung gegen eine Heirat, gab das Hessische Landessozialgericht am Dienstag in Darmstadt bekannt. Gesetzliche Voraussetzung für eine Witwen- oder Witwerrente sei eine mindestens einjährige Ehe. (AZ: L 2 R 140/13)

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