Die laufende Verzinsung : Lebensversicherer müssen detailliert informieren
Die laufende Verzinsung :

Lebensversicherer müssen ihre Kunden nach einem Urteil des Landgerichts Frankfurt detailliert über einen wichtigen Teil der Verzinsung informieren.
Lebensversicherer müssen künftig transparenter gegenüber ihren Kunden sein und über die sogenannte Überschussbeteiligung informieren. In dem jährlichen Schreiben an die Kunden über den Wert der Policen müssen die Überschussanteile und/oder darin garantierte Teilbeträge gesondert ausgewiesen werden, wie ein Gerichtssprecher am Montag auf Anfrage erläuterte. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Hamburg. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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