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Karlsruhe muss entscheiden :
Klage gegen Kinderfreibetrag erfolgreich

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Hat schon einmal einen wichtigen Teilsieg errungen: Die alleinerziehende Steuerberaterin Reina Becker.
Hat schon einmal einen wichtigen Teilsieg errungen: Die alleinerziehende Steuerberaterin Reina Becker.dpa

Das niedersächsische Finanzgericht zweifelt, dass die Berechnung der Kinderfreibeträge verfassungsgemäß ist. Nun muss sich das Bundesverfassungsgericht mit der Frage beschäftigen. Das Verfahren hat Bedeutung für alle Eltern.

Reina Becker ist alleinerziehende Mutter und fühlt sich ungerecht behandelt. Sie ist Steuerberaterin mit eigener Kanzlei und einem Team in Westerstede im Landkreis Ammerland und streitet vor  Gericht um eine neue Ausgestaltung des Kinderfreibetrages. Während ihrer Arbeit ist die 54-Jährige auf das Problem aufmerksam geworden, denn: Becker hat zwei Kinder und ist verwitwet; als ihr Mann noch lebte, galt für sie der Splitting-Tarif. „Auf mein Gehalt und die niedrigere Rente meines Mannes haben wir beide 35 Prozent Steuern gezahlt“, sagt sie.

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