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Die Vermögensfrage :
Geschiedene, neu rechnen, bitte!

Von
Barbara Brandstetter
Lesezeit:
Hochfliegende Träume: Doch nach der harten Landung lohnt sich das Rechnen wieder.
Hochfliegende Träume: Doch nach der harten Landung lohnt sich das Rechnen wieder.dpa

Wer zwischen 1977 und 2009 geschieden wurde und bald in Rente geht oder schon ist, sollte seinen alten Versorgungsausgleich neu berechnen lassen. Es geht um viel Geld.

Am Anfang hängt der Himmel voller Geigen. Doch tatsächlich landet jede dritte einst doch so glückliche Ehe vor dem Scheidungsrichter. Dann wird gestritten, wer welchen Kochtopf eingebracht hat und wem die sündhaft teuren Porzellanteller nun eigentlich gehören. Doch nicht nur Tisch, Teller und Töpfe müssen aufgeteilt werden. Auch der Unterhalt der Kinder muss geregelt, das in der Ehe erwirtschaftete Vermögen und die Versorgungsanrechte müssen aufgeteilt werden. Vor allem der letzte Punkt ist eine komplexe Angelegenheit – auch wenn mit der Reform 2009 eigentlich alles einfacher werden sollte.

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