Tipps zur richtigen Gestaltung :
Die Familienstiftung ist kein Steuersparmodell

Von
Frank Hannes
,
Christian von Oertzen
Lesezeit:
Illustration MauritiusMauritius

Trotzdem kann sich die Einrichtung steuerlich lohnen. Das hängt von der Gestaltung ab. Die Möglichkeiten sind vielfältig.

Die deutsche Familienstiftung wird erbschaftsteuerlich eher wie ein Familienmitglied denn wie eine fremde juristische Person behandelt. Für sonstige Stiftungen gilt das nicht. Da Stiftungen mit dem Stifter nicht verwandt sind, haben sie eigentlich Zuwendungen des Stifters – sei es zu seinen Lebzeiten oder von Todes wegen – in der ungünstigsten Steuerklasse III zu versteuern. Die Steuerklasse III kennt nur zwei Steuersätze. Für Erwerbe bis zu einem Wert von 6 Millionen Euro gilt ein Steuersatz von 30 Prozent. Liegt der Wert einschließlich aller Erwerbe innerhalb der letzten zehn Jahre darüber, werden er und die Vorerwerbe mit sogar 50 Prozent der Erbschaft- und Schenkungsteuer unterworfen. Darüber hinaus kann eine Stiftung normalerweise nur einen Freibetrag von 20.000 Euro geltend machen, während der persönliche Freibetrag etwa von Kindern bei 400.000 Euro und Enkeln bei 200.000 Euro liegt.

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