Der Steuertipp : So setzen Erben die Bestattungskosten ab
Der Steuertipp :

Für Bestattung und Behördengänge dürfen Erben 15.000 Euro geltend machen. Das kann zu Streit führen.
Ein Todesfall kostet Geld: die Bestattung, der Grabstein, die Trauerfeier, daneben noch die Gebühren für Bescheinigungen und Beglaubigungen. Das kann schnell mehrere Tausend Euro kosten. Der Gesetzgeber berücksichtigt das und stellt Erben vor die Wahl: Wer nicht jeden Einzelposten nachweisen will, kann die Erbfallkostenpauschale nutzen.
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