Ausschluss nach Helmeklat : Das IOC missbraucht sein Monopol

Widersprüchliche und unklare Regeln, keine Transparenz, kein öffentliches Verfahren: Der Startentzug für Wladyslaw Heraskewytsch bei Olympia schreit nach Klärung vor einem ordentlichen Gericht.
Deutsche Athleten, die während der Olympischen Spiele die Grenzen der vom Internationalen Olympischen Komitee (IOC) gesetzten zulässigen Werbung überschreiten, dürfen sportlich nicht sanktioniert werden. Sie dürfen also nicht disqualifiziert werden, und ihnen darf auch wegen eines solchen Verstoßes nicht das Startrecht entzogen werden. Will das IOC deswegen Athleten zur Verantwortung ziehen, kann es das nicht vor dem Internationalen Sportschiedsgericht (CAS), sondern muss sich an ein staatliches Gericht eines EU-Mitgliedstaats wenden.
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